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Beherbergungssteuer in Leipzig für Tourismus
Beherbergungssteuer in Leipzig für Tourismus

Die Stadt Leipzig führt im Frühjahr 2023 die Beherbergungssteuer ein.

5% auf den Übernachtungspreis werden ab 1.April 2023 fällig und an die Stadt verrechnet. (Vorerst nur als Bar oder EC Zahlung möglich, keine Akzeptanz der Kreditkarte bei Weiterberechnung zur Behörde möglich.)

Ausnahmen und somit befreite Reisende sind:

  • Kinder und Jugendlich bis 18 Jahren
  • Schwerbehinderte und ihre Begleitung

Die Beherbergungssteuer gilt für Geschäftsreisende wie für Privatreisende, eine Befreiung der beruflichen Anlässe wird nicht gewährt.

Das Book Hotel Leipzig führt die Beherbergungssteuer in voller Höhe an die Stadt Leipzig.

Bei Fragen steht Ihnen das Team vom Book Hotel Leipzig gern zur Verfügung.

Book Hotel LeipzigBuchstäblich wohlfühlen.

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